Mietkonditionen

Allgemeine Vertrags – und Vermittlungsbedingungen

 

1.    Es wird die Vermittlung eines Vertrags mit einem Vermieter einer Ferienunterkunft angeboten. Trauminselferien, vertreten durch Birgit Lutter als Einzelunternehmen, nimmt dabei die Stellung des Vermittlers zwischen dem Kunden und dem Vermieter ein. Regelungen bezüglich der Mietkonditionen werden dabei von Birgit Lutter durch Bevollmächtigung durch den Vermieter getroffen.

2.    Die Buchung kann schriftlich, per Email, Buchungsformular oder Telefon erfolgen. Der Vertrag kommt rechtsverbindlich zwischen dem Kunden und dem Vermieter durch Überweisung der Anzahlung oder bei kurzfristigen Buchungen durch Überweisung der gesamten Summe auf das in der Reservierungsbestätigung genannte Konto und die schriftliche Bestätigung des Zahlungseingangs auf der Buchungsbestätigung zustande. Die Höhe der Anzahlung, die auf den Gesamtpreis angerechnet wird, wird zwischen dem Vermittler und dem Kunden vereinbart und beträgt in der Regel 30% des Gesamtpreises für den zu buchenden Zeitraum. Die Fälligkeit der Restzahlung ergibt sich aus der Buchungsbestätigung und beinhaltet in der Regel eine Frist von sechs Wochen vor Anreisedatum.

3.    Der Vermittler ist als Inkasso – Bevollmächtigter des Vermieters beauftragt. Sollte eine Restzahlung nicht innerhalb der genannten Frist auf das in der Buchungsbestätigung genannte Konto eingehen, ist der Vermittler berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung durch Vollmacht des Vermieters dessen Rücktritt vom Vertrag zu erklären und dem Kunden Stornierungskosten zu berechnen. Ohne vollständige Bezahlung besteht für den Kunden kein Anspruch auf Bezug des Objektes und die vertraglich vereinbarte Leistung.

4.   Stornierungen sind dem Vermittler schriftlich mitzuteilen.

Folgende Stornierungskosten werden in Anwendung gebracht:
·            Mit Buchungsdatum bis 61 Tage vor Anreise: 30% des Gesamtpreises

·         60 - 21 Tage vor Anreise: 50% des Gesamtpreises

·         20 Tage bis 7 Tage vor Anreise: 70 % des Gesamtpreises

·         weniger als 7 Tage vor Anreise: der volle Gesamtpreis.  

Abweichend davon können mit schriftlicher Bestätigung durch den Vermittler als Bevollmächtigter des Vermieters andere Vereinbarungen getroffen werden.
Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung von Abdeckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit wird vom Vermittler ausdrücklich empfohlen.

5.    Wird die Durchführung des Vertrages durch Umstände höherer Gewalt erheblich beeinträchtigt, gefährdet oder erschwert, können der Kunde oder der Vermieter den Vertrag kündigen. Die darin enthaltenen Sachverhalte beziehen sich auf die vertragsmässige Überlassung der Ferienunterkunft oder deren unmittelbare Umgebung (z.B. bei Waldbränden, Sperrungen aufgrund von Naturkatastrophen etc.).

Anreisehindernisse, insbesondere bei Flügen, die in keinem Sachbezug zur Ferienunterkunft stehen, stellen daher keinen Grund für eine Kündigung des Vertrags mit dem Vermieter dar.

6.   Der Vermieter bzw. der von ihm bevollmächtigte Vermittler kann den Vertrag nach Belegungsbeginn kündigen, wenn der Kunde oder seine Mitreisenden die Durchführung des Vertrages auch nach Abmahnung nachhaltig stören oder vertragswidrig verhalten. Wird der Vertrag gekündigt, behält der Vermieter das Recht auf den Gesamtpreis und Schadensersatz im Fall einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Beschädigung der Immobilie bzw. deren Inventar.

Nimmt der Kunde vertragliche Leistungen aufgrund späterer Anreise/früherer Abreise aus Gründen, die nicht vom Vermieter verschuldet werden, nicht in Anspruch, besteht kein Recht auf Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen. Es können aber mit dem Vermieter/Vermittler schriftliche Vereinbarungen in gegenseitigem Einverständnis getroffen werden, in der eine Rückerstattung, abhängig von der Bewertung der Umstände von Seiten des Vermieters möglich gemacht werden kann.

7.   Wird bei Ankunft in dem Ferienobjekt ein Schaden oder Mangel an der vertraglich vereinbarten Leistung festgestellt, so ist dieser unverzüglich dem Vermittler oder der für das Objekt als verantwortlicher Ansprechpartner genannten Person mitzuteilen und einer individuell von Kunde und Vermieter zu bestimmenden Frist zur Behebung des Mangels/Schaden zuzustimmen. Wird der Aufenthalt erheblich beeinträchtigt und der Schaden oder Mangel ist vom Vermieter verursacht und kann innerhalb der genannten Frist während des Aufenthaltes nicht behoben werden, kann der Kunde den Vertrag kündigen.

8.  Die Ferienunterkunft darf nur mit der in der Buchungsbestätigung angegebenen Anzahl Personen belegt werden. Im Falle einer Überbelegung ist der Vermieter berechtigt, eine zusätzliche und angemessene Kostenpauschale für den Zeitraum der Überbelegung zu verlangen. Die zusätzlichen Personen müssen die Unterkunft umgehend verlassen.

Sollten sich Besucher in der Ferienunterkunft länger als 24 Stunden aufhalten und es sich um Übernachtungen zusätzlicher Feriengäste handeln, kann der Vermieter, vertreten durch den Vermittler, die bereits oben erwähnte zusätzliche Kostenpauschale verlangen.

Das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen, etc. auf dem Grundstück ist nicht erlaubt.

Räumlichkeiten, Anlagen und Flächen, die im örtlich der Ferienunterkunft zugeordnet werden können, aber nicht Teil der vertraglich vereinbarten Überlassung als Ferienunterkunft sind, dürfen nicht von dem Kunden und seinen Mitreisenden betreten werden.

Haustiere dürfen nur mitgebracht werden, wenn dies in der Beschreibung des Objektes vorgesehen ist.

In Innenräumen darf nur geraucht werden, wenn das in der Beschreibung der Ferienunterkunft oder der Hausordnung des Objektes ausdrücklich gestattet wird.

Am Anreisetag wird das Ferienobjekt um 16:00 Uhr Ortszeit bereit gestellt, am Abreisetag muss das Objekt um 10:00 Uhr Ortszeit verlassen werden. 

Abweichend davon können schriftliche Absprachen mit dem Vermittler getroffen werden. 

 

 

Nach Artikel 22 der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates der europäischen Gemeinschaft über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Zivil – und Handelssachen ist für Klagen des Kunden, des Eigentümers und des Vermittlers aus dem Mietvertrag die ausschließliche Zuständigkeit der Gerichte des Landes begründet, in dem die Ferienunterkunft liegt.